133 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang auswirkt: Während eine weniger weit gehende bzw. geringfügige Störung hinzunehmen ist, vermag eine wesentliche Beeinträchtigung solcher Denkmäler durch die Installation einer Solaranlage einer Bewilligungserteilung grundsätzlich entgegenzustehen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_179/2015, 1C_180/2015 vom 11. Mai 2016 E. 6.2).