Ebenso bleibe die Dachkante geschwungen, auch wenn auf dem Dach eine Solaranlage angebracht werde, dies gelte umso mehr, als die geplante Solaranlage nicht bis an den Dachrand heranreiche. Das Dach möge zwar durch die Ortsbildschutzzone Integral geschützt sein, indem die Dachform, die Fassadengestaltung und die Material- und Farbwahl als Beurteilungskriterium für die Gestaltung und Einpassung bei baulichen Massnahmen bezeichnet würden (Art. 7 Abs. 1 BauR), nicht aber durch das ISOS. Andererseits würden die Vorschriften über die Ortsbildschutzzone Integral nicht gebieten, dass das Gebäude zu erhalten sei.