Wenn die Beschwerdeführerin die charakteristische Dachkehle erwähne, sei zu beachten, dass diese sich an der Dachuntersicht befinde, die Solaranlage aber auf dem Dach erstellt würde, die Charakteristik der Dachkehle also nicht tangiere. Ebenso bleibe die Dachkante geschwungen, auch wenn auf dem Dach eine Solaranlage angebracht werde, dies gelte umso mehr, als die geplante Solaranlage nicht bis an den Dachrand heranreiche.