Die Dächer gehörten damit nicht zu den mit dem ISOS-Schutzobjekt besonders geschützten Elementen des Dorfkerns Appenzell. Der Umstand, dass im Dorfkern Appenzell eine Solaranlage auf einem Dach erstellt werde, führe damit nicht zu einer wesentlichen Einschränkung des Schutzobjekts Dorfkern Appenzell in seiner geschützten Beschaffenheit und stelle daher keine wesentliche Beeinträchtigung des Schutzobjekts dar, die zu einer Verweigerung der Baubewilligung führen müsste.