Wenn die Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerdeschrift von Spiegelung und Reflektion spreche, treffe dies auf die vorgesehenen PV-Module Honey Black nicht zu. Die Liegenschaft werde weder in ihrer Stellung, kubischer Gestaltung, Fassadengestaltung, Dachform noch in der Materialisierung und Farbgebung verändert. Zudem sei die Solaranlage reversibel. Er bestreite, dass die Dachlandschaft integral Teil des geschützten Ortsbildes nach ISOS sei.