Die komplexe und weitreichende Diskussion über den Umgang mit PV-Anlagen auf Dächern in der Ortsbildschutzzone setze die Erkenntnis voraus, dass ein Haus nicht ohne sein Dach und ein Dorf nicht ohne seine Dachlandschaft gesehen werden könne. Die präjudizielle Wirkung der Bewilligung einer PV-Anlage sei zudem sehr gross, weil damit zu rechnen sei, dass aufgrund des Anspruchs auf rechtsgleiche Behandlung danach auch in anderen Teilen des geschützten Ortsbildes von nationaler Bedeutung oder auf Einzelschutzobjekten