Durch die einseitige Aufsetzung der Anlage auf der südlichen Dachhälfte gerate das symmetrische Dach optisch aus dem Gleichgewicht. Eine grossflächige, schwarze PV-Anlage sei innerhalb des Ortsbildschutzgebietes etwas Untypisches und das Ortsbild Störendes und bewirke damit eine schwere Beeinträchtigung von diesem. Der Betrachter auf der Strasse nehme das Ortsbild als untrennbare Einheit von Fassade und Dachlandschaft intensiv wahr. Die Dachlandschaft werde von erhöhten Lagen aus noch stärker wahrgenommen.