2.4. Damit hat die Baukommission Inneres Land AI deren fehlende Verfügungsbegründung im Rekursverfahren nachgeholt. Die Standeskommission ihrerseits hat sich im Rekursentscheid implizit mit den Argumenten der Baukommission Inneres Land AI auseinandergesetzt. Deshalb ist davon auszugehen, dass sie die massgeblichen Überlegungen der Baukommission Inneres Land AI nachvollziehen konnte und deren rechtliche Würdigung sowie Interessenabwägung im Sinne von Art. 18a Abs. 3 und 4 RPG geschützt hat.