ortsbildrelevante Baute eingestuft sei. Im von der Feuerschaugemeinde Appenzell in ihrer Eigenschaft als Planungsbehörde erstellten Inventarblatt zu Parzelle Nr. x gehe nicht hervor, dass das Dach des sich darauf befindlichen Wohnhauses besonders erhaltenswert oder gar geschützt wäre. Gemäss Baugesuchsunterlagen werde die Einfassung der geplanten Panels der Solaranlage in einem dunklen, unbunten Farbton ausgeführt und ein reflexionsarmes Material verwendet. Aufgrund dieser Umstände sei davon auszugehen, dass die projektierte Solaranlage die Dachlandschaft nicht wesentlich beeinträchtigen werde. Laut Art. 18a Abs. 4