In ihrer Vernehmlassung zum Rekurs hingegen führte die Baukommission Inneres Land AI an, die Erteilung von Baubewilligungen für Bauvorhaben innerhalb der Bauzone komme nicht einer Bundesaufgabe gleich, weshalb das ISOS unerheblich sei. Eingriffe, die das Denkmal in seiner geschützten Beschaffenheit und Wirkung nicht oder nur unerheblich einschränken würden, müssten aufgrund der im Gesetz vorgenommenen Gewichtung der auf dem Spiel stehenden Interessen geduldet werden. Bei der Beurteilung dieser Frage sei in tatsächlicher Hinsicht davon auszugehen, dass die fragliche Baute bzw. Parzelle der Ortsbildschutzzone Integral zugeteilt und zudem als