2.3. Die Baukommission Inneres Land AI hat wohl in der Baubewilligung vom 24. September 2020 angeführt, dass sie das Baugesuch geprüft und für die Bewilligung des Bauvorhabens unter anderem die tatsächlichen Verhältnisse, die gesetzlichen Bestimmungen, das Schreiben des Bau- und Umweltdepartements vom 11. August 2020, die Baubegutachtung der Beschwerdeführerin vom 31. August 2020 und die Baubeschreibung/Gesuchsunterlagen mit Genehmigungsvermerk in die Erwägung miteinbezogen habe.