Je mehr Spielraum die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens oder bei unbestimmten Rechtsbegriffen hat und je stärker ein Entscheid in die individuellen Rechte eingreift, desto höhere Anforderungen sind an die Begründung zu stellen. Aus der Begründung muss mittelbar oder unmittelbar ersichtlich sein, ob die Behörde ein Vorbringen überhaupt nicht in Betracht gezogen oder lediglich für nicht erheblich bzw. für unrichtig gehalten hat. Der Sinn der Begründungspflicht liegt in der Nachvollziehbarkeit des Entscheids.