Die Begründungspflicht dient der Gewährung des rechtlichen Gehörs. Sie verlangt, dass die wichtigsten Überlegungen der Behörde im Entscheid aufgezeigt werden. Die erforderliche Begründungsdichte ist namentlich abhängig von der Eingriffsschwere, dem Entscheidungsspielraum der Behörde sowie der Komplexität des Sachverhalts und den rechtlichen Fragen, die zur Beurteilung stehen. Je mehr Spielraum die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens oder bei unbestimmten Rechtsbegriffen hat und je stärker ein Entscheid in die individuellen Rechte eingreift, desto höhere Anforderungen sind an die Begründung zu stellen.