1.3. Unter Erfüllung einer Bundesaufgabe im Sinne von Art. 24sexies Abs. 2 BV ist insbesondere die Erteilung von Konzessionen und Bewilligungen, wie zum Bau und Betrieb von Verkehrsanlagen und Transportanstalten (mit Einschluss der Plangenehmigung), von 128 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang Werken und Anlagen zur Beförderung von Energie, Flüssigkeiten oder Gasen oder zur Übermittlung von Nachrichten sowie Bewilligungen zur Vornahme von Rodungen zu verstehen (Art. 2 Abs. 1 lit. b NHG).