25 Abs. 1 NHG zuhanden der Entscheidbehörde einzuholen. Ob der Bau einer PV-Anlage innerhalb des ISOS A (Substanzerhalt) die Erfüllung einer Bundesaufgabe darstelle, sei jedoch strittig. Das Verwaltungsgericht könnte diese Frage im Sinne eines Zwischenentscheids klären. Damit könnte geklärt werden, ob ein obligatorisches Gutachten nach Art. 7 NHG vor dem Endentscheid einzuholen wäre. Falls das Verwaltungsgericht keinen Zwischenentscheid fällen wolle, werde die Beschwerdeführerin bei der Eidgenössischen Kommission einen Antrag auf ein Gutachten nach Art. 8 oder Art. 17a NHG stellen, sofern der beantragten Sistierung zugestimmt werde.