Im Abschnitt über das geschützte Gebiet im Inventar («Der historische Ortskern», ISOS Ortsbilder von nationaler Bedeutung Kanton Appenzell A.Rh. und I.Rh., Bundesamt für Kultur, 2007, S. 244 bis S. 246) seien keinerlei Anhaltspunkte vorhanden, nach denen auf die Dachlandschaft ein besonderes Augenmerk zu richten wäre. Es könne entgegen den Behauptungen der Rekurrentin nicht wegen der strittigen Photovoltaikanlage von 127 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang einer wesentlichen Beeinträchtigung des geschützten Gebiets Dorfkern Appenzell gesprochen werden.