RPG würden als Kulturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung unter anderem Gebiete, Baugruppen und Einzelelemente gemäss Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung mit dem Erhaltungsziel A gelten (Art. 32b lit. b RPV). Der Dorfkern von Appenzell sei im ISOS als Gebiet mit diesem Ziel aufgeführt. Das Grundstück mit dem Gebäude, auf welchem die Photovoltaikanlage geplant sei, liege in diesem Gebiet. Die südliche und die westliche Grundstücksgrenze würden auch die Grenze des Gebiets bilden. Der Dorfkern von Appenzell sei ein Kulturdenkmal.