Baugrundstück zu einem Gebiet gehöre, das im ISOS aufgeführt sei, bedeute nicht, dass die im ISOS definierten Erhaltungsziele unmittelbar anwendbar wären. Auch die Aufnahme eines Gebäudes ins ISOS als Einzelobjekt würde noch nicht bedeuten, dass die angefochtene Verfügung in Erfüllung einer Bundesaufgabe ergangen sei.