Abrede gestellt. A. sei jedoch nicht gutgläubig gewesen. Wie ihr eigener Parteigutachter ausführe, habe die Bauherrschaft schon am 20. Februar 2018 beschlossen, zu versuchen, eine Kostentragung des Bezirks bzw. Kantons über die allgemeine Staatshaftung herbeizuführen, weil die Arsenbelastung als ungefährlich qualifiziert worden sei. Seitens A. sei anscheinend versucht worden, einen Staatshaftungsfall zu konstruieren, um die Kosten der Altlastensanierung, die auf den Grundeigentümer entfallen würden, auf den Kanton abwälzen zu können.