17 VVEA hätte getrennt werden müssen. Wenn eine Verfügung bloss mündlich und ohne Hinweis auf die Anfechtungsmöglichkeiten eröffnet werde und ausserdem sofort vollzogen worden sei, so dass ein Beschwerdeverfahren gar keine Korrektur mehr hätte bringen können, so könne dies in einem Verantwortlichkeitsverfahren nicht vorgehalten werden.