SIUM nur eine der beiden lokalen und oberflächlichen Proben einen leicht über dem Grenzwert liegenden Arsengehalt gehabt, während dies bei der grossflächigen Probe nicht der Fall gewesen sei. Nach der vom Amt für Umwelt veranlassten Untersuchung des Sickerwassers habe dieses unter dem Grenzwert für Arsen gelegen, wobei sich das Schreiben vom 7. Mai 2018 auf zwei lokale Festproben bezogen habe. Die Grundlagen für ein Verwertungsverbot seien damit von Vornherein nicht gegeben und die Anordnung vom 7. Mai 2018 hätte nicht erfolgen dürfen. Die Grenzwerte seien offenbar nicht überschritten gewesen (ausgenommen bezüglich der zwei lokalen Proben).