Die Verantwortung für diesen Teil (Fr. 38'884.60, zzgl. MWST) liege beim Architekten und bei der Bauunternehmung, dafür hafte der Kanton nicht. Der Beschwerdegegner interpretiere das Schreiben des Amts für Umwelt vom 7. Mai 2018 falsch, wenn er davon ausgehe, dass damit nicht vorgeschrieben worden sei, den gesamten Aushub zu deponieren. Tatsächlich habe nach der Auswertung Ecosens/SIUM nur eine der beiden lokalen und oberflächlichen Proben einen leicht über dem Grenzwert liegenden Arsengehalt gehabt, während dies bei der grossflächigen Probe nicht der Fall gewesen sei.