10. Mit Schreiben vom 1. März 2021 teilte der Rechtsvertreter der Erbengemeinschaft von A. mit, dass an der Beschwerde festgehalten werde. Damit ist die Erbengemeinschaft von A. (folgend: Beschwerdeführerin) als Rechtsnachfolgerin in den Prozess als Partei eingetreten. […] III.