5. Mit Gesuch vom 16. Juli 2020 an die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh. hat der neue Rechtsvertreter von A. beantragt, dass der Kanton zu verpflichten sei, ihm den Betrag von Fr. 115'803.55 zu bezahlen. 6. Die Standeskommission fällte am 20. Oktober 2020 folgenden Entscheid (Protokoll Nr. 945): «1. Die Schadenersatzforderung von A. gegen den Kanton Appenzell I.Rh. vom 16. Juli 2020 wird abgewiesen. 2. A. bezahlt die Kosten von Fr. 750.--. 4. Das Gesuch von A. um Ausrichtung einer Parteientschädigung wird abgewiesen.»