Die gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde wurde vom Bundesgericht mit Entscheid 5A_1038/2020 vom 14. Dezember 2021, soweit es darauf eintrat, abgewiesen. 119 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang 16. Verantwortlichkeit Liegt keine formell oder materiell rechtswidrige Verfügung vor und erweist sich die behördliche Auskunft nicht als unrichtig, fehlt es an der Widerrechtlichkeit des Staatshandelns (Art. 5 BehV, Art. 26 PeV). Erwägungen: I.