71. Dies gilt umso mehr, als der Erblasser in diesem Zeitraum bereits an fortgeschrittener Demenz gelitten hat und an die Transparenz der Trustverwaltung umso höhere Massstäbe zu setzen gewesen wären. Nach der im Trust-Recht anwendbaren «No-conflict Rule» ist es dem Trustee bereits untersagt, sich in eine Situation zu bringen, in welcher seine persönlichen Interessen potentiell im Konflikt mit denjenigen des Begünstigten stehen (vgl. Cincetta, a.a.O., S. 150 f.).