Anders als die Vorinstanz betrachtet das Kantonsgericht die von den Gerichten der Cayman Islands festgestellten trustrechtlichen Verfehlungen des Berufungsklägers für sich genommen nicht als getrennt zu beurteilenden «Umstand» im Sinne von § 57 Abs. 2 Satz 2 NEG. Die Tatsache aber, dass das Gericht der Cayman Islands in der vom damaligen Rechtsvertreter des Berufungsklägers unterzeichneten Agreed Note of Ruling vom 18. Februar 2010 einen «breach of trust» festgestellt hat, indem sich der Berufungskläger abredewidrig doppelt entschädigen liess und den Berufungskläger