64. Obwohl der Berufungskläger wusste, dass er neben der bereits erhaltenen Entschädigung von rund USD 350'000.00 keinen Anspruch auf weitere Bezüge hatte, wies er die zuständigen Sachbearbeiter der Anwaltskanzlei C. an, mehrere Überweisungen in unterschiedlicher Höhe im Betrag von insgesamt USD 208'722.47 auf verschiedene Bankkonten zu tätigen und sich damit zu Lasten des Vermögens des Erblassers unrechtmässig und eigenmächtig zu bereichern.