63. In tatsächlicher Hinsicht ist davon auszugehen, dass sich der Berufungskläger zwischen Oktober 2006 und Mai 2007 in seiner verantwortungsvollen Funktion und Kompetenz als Trustee vom Klientengeldkonto der Anwaltskanzlei C. ungerechtfertigterweise Bezüge im Betrag von USD 208'722.00 in 16 Tranchen auf verschiedene Konten auszahlen lassen hat, nachdem er vom Erblasser in den Jahren 1998 bis 2002 bereits rund CHF 350'000.00 aus demselben Rechtsgrund erhalten hatte.