Andererseits ist zu berücksichtigen, dass die Anwaltskanzlei C. formell vom Berufungskläger als Trustee mandatiert wurde und daher die Beweiskraft dieser Aussagen von vorneherein eingeschränkt ist. Nachdem auch der Berufungskläger angibt, dass der von ihm geltend gemachte Vertrag unter vier Augen zustande gekommen sei, ist auch nicht davon auszugehen, dass Rechtsanwalt F. unmittelbare Wahrnehmungen in diesem Sachzusammenhang gemacht hat. Die dagegen angeführten Einwände des Berufungsklägers sind deshalb unbehelflich.