52. Zu Recht nicht zugunsten des Berufungsklägers gewürdigt wurde von der Vorinstanz das Schreiben von F. der Anwaltskanzlei C. vom 16. Oktober 2007. Das Schreiben stellt einerseits keine formgültige Zeugenaussage dar. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass die Anwaltskanzlei C. formell vom Berufungskläger als Trustee mandatiert wurde und daher die Beweiskraft dieser Aussagen von vorneherein eingeschränkt ist.