48. Auch die weitere Erklärung des Berufungsklägers, er habe die rund USD 350'000.00 als Entschädigung für seine ordentliche Tätigkeit als Trustee der EB und PB Trusts erhalten, erweist sich als unglaubwürdig und im Ergebnis aktenwidrig. Der Einwand wonach die vom Berufungskläger geltend gemachte mündliche Vereinbarung im Zusammenhang mit einem Entschädigungsanspruch gemäss Art. 5 Abs. 2 lit. d des Trust Deed stehe und anstelle eines im Trust Deed schriftlich geregelten Vergütungsanspruchs vereinbart worden sei, erscheint konstruiert und steht inhaltlich im Widerspruch zu früheren Angaben.