Im Rahmen des vorinstanzlichen Verfahrens sagte der Berufungskläger aus, seine Arbeit habe insbesondere das Führen von E-Mail-Korrespondenz und Telefonaten und die Teilnahme an Konferenzen, Sitzungen, Gerichtsverhandlungen sowie die Auswahl von Immobilienmaklern, Anwälten und Privatdetektiven beinhaltet. Am 30. August 2007 teilte der Berufungskläger E. mit, dass sein Beitrag in der D.-Angelegenheit insbesondere darin bestand, an Sitzungen und Telefonkonferenzen teilzunehmen, Dokumente vorzubereiten und Reisen zu weiteren in die Streitigkeit involvierten Personen zu unternehmen.