39. Dazu kommt, dass sich mindestens die Bezahlung von gesamthaft ca. USD 250'000.00 bis in das Jahr 2000, aber auch die weiteren drei Zahlungen bis in das Jahr 2002, ohne Weiteres mit der schriftlich getroffenen Vereinbarung vom 21. April 1998 quantitativ begründen lässt. Zu diesem Zeitpunkt gingen die Vertragsparteien davon aus, dass sich ein erheblich höherer Betrag als der letztlich eingetriebene Betrag von USD 1,044 Mio. zurückfordern lassen werde. Bekanntlich gingen die Vertragsparteien 1998 von einem Betrag von USD 1,5 Mio. und im Jahr 2000 gar von einem Betrag von USD 2,0 Mio. aus.