29. Am 9. Oktober 1999 wies der Erblasser den Berufungsbeklagten 10, E., an, dem Berufungskläger USD 100'000.00 zu überweisen. Auf der Zahlungsanweisung ist gemäss unstreitiger Übersetzung im vorinstanzlichen Urteil folgender Hinweis vermerkt: «Betreffend A.’s Arbeit in Bezug auf den Gerichtsfall in den USA, habe ich eine Vereinbarung, welche Du in Kopie erhalten hast, betreffend der Arbeit in Bezug darauf. Er braucht USD 100'000.00 von dem, was wir von diesem Fall zurückerhalten werden.»