20. Es ist unstreitig, dass zwischen September 1998 und März 2002 insgesamt sieben Zahlungen des Erblassers an den Berufungskläger im Betrag von rund USD 350'000.00 erfolgten. Unstreitig ist weiter, dass der Erblasser dem Berufungskläger die letzte Teilzahlung von USD 35'000.00 zu einem Zeitpunkt bezahlt hat, als er diesen bereits in sein Testament aufgenommen hatte. Ebenfalls unstreitig ist, dass im Fall D. effektiv USD 1,044 Mio. eingetrieben und bis ins Jahr 2007 auf das Klientengeldkonto der Anwaltskanzlei C. überwiesen wurden.