19. Im Zuge dieser Bemühungen, die sich insgesamt über mehr als zehn Jahre erstreckten, schlossen der Erblasser und der Berufungskläger am 21. April 1998 eine schriftliche Vereinbarung, wonach der Berufungskläger Anspruch auf 20% des in dieser Angelegenheit eingetriebenen Betrages haben sollte. Die beidseits unterzeichnete schriftliche Vereinbarung vom 21. April 1998 (folgend: schriftliche Entschädigungsvereinbarung) hat folgenden Wortlaut: "Ad Investment in "you can win" Mr A. have been helping with administasjon of this sins start. It has been som terrible swindle (lur. In-vestment ca. USD 1.075.000-,+exp and interest).