Andererseits hätte ein Gerichtsverfahren auf den Cayman Islands Verfehlungen des Berufungsklägers als Trustee gegenüber einem Trust des Erblassers gezeigt. Und schliesslich hätte sich A. in den Jahren 2006 und 2007 – und somit in einem Zeitpunkt als der Erblasser aufgrund seiner fortschreitenden Demenzerkrankung nicht mehr urteilsfähig war – im Zusammenhang mit seiner Arbeit für den Erblasser im Betrugsfall D. rund USD 350'000.00 zu viel an Entschädigungen auszahlen lassen.