16. Mit Eingabe vom 28. November 2019 reichten die Berufungsbeklagten eine Noveneingabe unter Beilage des Urteils des erstinstanzlichen norwegischen Gerichts vom 18. November 2019 ein. Dazu liess sich der Berufungskläger mit Eingabe vom 4. Dezember 2019 vernehmen. Am 18 Dezember 2019 reichte der Berufungskläger schliesslich seine Berufung an das norwegische Berufungsgericht ein. Die Übersetzung wurde durch den Berufungskläger am 9. Januar 2020 eingereicht. Am 14. Mai 2020 wurde durch den Berufungskläger der Entscheid des norwegischen Berufungsgerichts nachgereicht.