«1. Sämtliche mit der Berufung vorgebrachten Begehren, Behauptungen, Beweisanträge und eingereichten Dokumente zur internationalen und örtlichen Zuständigkeit (Rz. 9, 25 1. Punkt, 27 bis 105 Berufung und Berufungsbeilagen 3 bis 11) seien aus dem Recht zu weisen. 2. Die Behauptungen in Rz. 10, 12, 140, 205, 206, 212, 221, 229 und 374 Berufung sowie Berufungsbeilage 12 seien aus dem Recht zu weisen.»