10. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 8. Februar 2018 wurde der Berufungskläger zur Bezahlung eines Gerichtskostenvorschusses von CHF 70'000.00 verpflichtet. Zudem wurde er am 23. März 2018 auf entsprechendes vorsorgliches Gesuch der Berufungsbeklagten vom 25. Januar 2018 hin zur Leistung einer Sicherheit von CHF 95'000.00 verpflichtet. Nachdem der Berufungskläger beide Zahlungen fristgerecht geleistet 97 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang hatte, erging am 30. April 2018 die Aufforderung zur Einreichung der Berufungsantwort.