3. 3.1 Die Gerichtskosten von CHF 92'655.40 werden mit den Kostenvorschüssen der klagenden Parteien verrechnet; entsprechend dem Verfahrensausgang wird ihnen in diesem Umfang das Rückgriffsrecht auf die beklagte Partei eingeräumt. Der Überschuss aus ihren Kostenvorschüssen im Betrag von CHF 2'344.60 wird den klagenden Parteien zurückerstattet. 3.2 Die Begründungskosten von CHF 20'000.00 werden mit dem Kostenvorschuss der beklagten Partei in gleicher Höhe verrechnet. 4. Die Sicherheitsleistung von CHF 200'000.00 wird den klagenden Parteien zurückerstattet.