Die Vermittlerin teilte dem Rechtsvertreter des Berufungsbeklagten daraufhin mit Schreiben vom 5. Mai 2020 mit, sie versuche ein letztes Mal, für alle einen passenden Termin zu finden und bat ihn, bis am Abend des 6. Mai 2020 den Doodle auszufüllen. Die einschränkenden Massnahmen bzgl. dem Covid-19-Virus könnten sie einhalten. Es würden Masken sowie Desinfektionsmittel bereitliegen. Auch die Abstände könnten eingehalten werden. Nach Angaben der Vermittlerin in ihrem Schreiben vom 17. Februar 2021 an das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. hätte auch diesmal kein passender Termin gefunden werden können.