Mit einer solch kurzfristigen Ansetzung einer Schlichtungsverhandlung sei dies nicht möglich. Man hätte durchaus früher schon prophylaktisch Termine vereinbaren können. Andere Gerichte hätten das auch gemacht. Dies sei auch der Grund, weshalb ihm diese Termine nicht passten. Mit E-Mail vom 30. April 2020 teilte die Vermittlerin dem Rechtsvertreter der Berufungsbeklagten mit, dass sie versucht habe, ein Datum zu finden, welches für alle Beteiligten ideal sein könnte. Da dies unmöglich zu sein scheine, habe sie sich entschieden, die Vermittlung am 12. Mai 2020 durchzuführen.