Deswegen melde sie sich bezüglich der Vermittlung, die habe verschoben werden müssen. Die Vorsichtsmassnahmen könnte sie weitgehendst einhalten. Sie schlage folgende Termine vor: 5., 7., 12., 13., 14. und 19. Mai 2020. Sie bitte ihn, ihr alle seine möglichen Termine mitzuteilen. Mit E-Mail vom 29. April 2020 teilte der Rechtsvertreter der Beklagten der Vermittlerin mit, dass die von ihr vorgeschlagenen Termine sehr kurzfristig angesetzt seien. Er möchte sich gerne auf die Schlichtungsverhandlung seriös vorbereiten. Mit einer solch kurzfristigen Ansetzung einer Schlichtungsverhandlung sei dies nicht möglich.