Zudem hätten die Beklagte und ihr Vertreter seit Mitte Februar 2020 um das entsprechende Schlichtungsverfahren gewusst und somit ausreichend Zeit gehabt, sich auf den Termin vom 12. Mai 2020 vorzubereiten und sich mit der Materie vertraut zu machen. Die Forderungen des Klägers seien zudem schon seit 2019 Thema zwischen den Parteien und die beiden Rechtsvertreter erstelltermassen diesbezüglich laufend in Kontakt gewesen, etwa am 19. als auch am 26. Februar 2020 sowie am 18. März, am 13. April sowie am 16. April 2020.