Genau das habe er versucht, habe aber bei der Vermittlerin kein Gehör gefunden. Auch die Ausführungen, er hätte damit rechnen müssen, dass nach Ende des «Lockdowns» ein neuer Termin angesetzt werde, ziele ins Leere, da die Vermittlerin viel zu spät, mithin mehr als eine Woche im Vergleich zu anderen Gerichten, mit der Vorladung begonnen habe. In Anbetracht dessen, dass das Schlichtungsverfahren ein Jahr dauern könne und der Kläger sich mehr als sechs Monate Zeit zu Einreichung der Klage gelassen habe, hätte die Verschiebung der Termine auf anfangs Juni durchaus stattgegeben werden müssen.