Die Vermittlerin habe mit Schreiben vom 5. Mai 2020 den anberaumten Termin vom 12. Mai 2020 bereits wieder abgesagt. Sie habe nach Erhalt des Verschiebungsgesuchs vom 4. Mai 2020 versucht, neue Termine zu finden und am 5. Mai 2020 eine neue Terminanfrage mit einer Beantwortungsfrist bis am Abend des 6. Mai 2020 verschickt. Sie habe somit den auf den 12. Mai 2020 angesetzten Termin abgesagt. Die Beklagte teilte der Vermittlerin am 5. Mai 2020 mit, dass ihr der via Doodle vorgeschlagene Termin am 4. Juni 2020 um neun Uhr passen würde.