89 - 146 Geschäftsbericht 2021 der Gerichte – Anhang 4. Der Rechtsvertreter von A. (folgend: Berufungsbeklagter) beantragte in der Berufungsantwort vom 10. September 2021 die Abweisung der Berufung. (…) II. (…) 2. 2.1. Der Rechtsvertreter des Berufungsbeklagten macht geltend, der Berufung würden Zulässigkeitsvoraussetzungen fehlen. So fehle dem ersten Antrag des Rechtsbegehrens ein zwingender Aufhebungsantrag. Die materielle Beurteilung der Klage sei nicht Gegenstand des Berufungsprozesses, weshalb auch eine Klageabweisung nicht anbegehrt werden könne. (…)