2. Am 8. Juni 2021 erliess das Bezirksgericht Appenzell I.Rh. folgenden Zwischenentscheid B 25-2020: «1. Die Klagebewilligung ist gültig; auf die Klage wird eingetreten. 2. Die Gerichtskosten dieses Zwischenentscheides von Fr. 1'500.00 werden der Beklagten auferlegt. 3. Die Beklagte hat den Kläger mit Fr. 2'692.50 (inkl. MWST) zu entschädigen.»